Ausweislich der neuen DIN EN ISO 20345:2022 muss ein in Zukunft neu entwickelter und vertriebener Sicherheitsschuh das nachstehende Anforderungsprofil erfüllen, damit dieser tatsächlich als solcher bezeichnet und mit dem Symbol „SB“ versehen werden darf.
Anforderungen an die Rutschsicherheit
Die bisherigen Kennzeichnungen „SRA“, „SRB“ sowie „SRC“ für die unterschiedlichen Klassen der Rutschhemmung entfallen ebenso wie das jeweils anzuwendende Prüfverfahren. Stattdessen ist jeder Sicherheitsschuh einer Basisprüfung – ähnlich dem bisherigen Standard „SRA“ – zu unterziehen (das heißt eine Prüfung der Rutschhemmung auf Keramikfliese mit einer Seifen-Lösung (Natriumlaurylsulfatlösung).
Anforderungen an die Zehenschutzkappe
Falltest mit 200 Joule Prüfenergie (20 kg aus ca. einem Meter Höhe)
Statischer Drucktest mit 15 Kilonewton (ca. 1.500 kg Druck)
Innenlänge je nach Schuhgröße (z.B. 39 mm bei Größe 41-42)
Korrosionsbeständigkeit bei Stahlkappen,
Test des Verhaltens von Kunststoffkappen nach thermischen und chemischen Einflüssen
Widerstandsfähigkeit, Unschädlichkeit und Eigenschaften der eingesetzten Materialien in Sohle und Schuhoberteil
Höhe, Ergonomie und Komfort des Sicherheitsschuhs
Welche Zusatzanforderungen legt die EN ISO 20345:2022 fest?
Widerstand gegen Durchstich – Neue, weitere Prüfung bei textilem Durchtrittschutz
Der bisherige Begriff „Durchtrittsicherheit“ wird durch den Begriff „Widerstand gegen Durchstich“ ersetzt, um klarzustellen, dass die Sicherheitsschuhe keine komplette Sicherheit gegen Durchtritt besitzen. Die Prüfung des Widerstands gegen Durchstich hat gemäß ISO 22568-3 und ISO 22568-4 anstelle von EN 12568 zu erfolgen.
Bei metallischen Einlagen mit Widerstand gegen Durchstich kommen keine Besonderheiten hinzu.
Bei nichtmetallischen Einlagen mit Widerstand gegen Durchstich gibt es zukünftig zwei Label mit unterschiedlichen Prüfungsanforderungen. Einlagen mit der Kennzeichnung „PL“ bzw. „L“ erfüllen die Anforderungen der bisherigen Prüfung mit dem Standardnagel. Einlagen mit der Kennzeichnung „PS“ bzw. „S“ erfüllen die Anforderungen der neueren Prüfung mit einem dünneren Nagel.
Anforderungen an die bisherige Prüfung:
Durchmesser des Prüfnagels: 4,5 mm („Dicker Nagel“)
Eigenschaft des Nagels: Konische Spitze
Einwirkung mit einer definierten Druckkraft während der Dauer von zehn Sekunden
Zusätzlich darf bei der Prüfung kein Zelteffekt (Trennung der Schichten während der Durchstichprüfung) auftreten
Anforderungen an die neue Prüfung:
Durchmesser des Prüfnagels: 3,0 mm („Dünner Nagel“)
Eigenschaft des Nagels: Konische Spitze
Einwirkung mit einer ansteigenden, definierten Druckkraft
Hier werden je Schuh 4 Einzelprüfungen für den Durchtritt durchgeführt und die Kraft bis zum Durchtritt ermittelt. Es werden der Mittelwert sowie die Einzelwerte angegeben
Label | Bedeutung |
S1P (Perforation Resistance, Steel Midsole) oder S3 | – Metalleinlage – 1.100 Newton Druck (mindestens) – getestet mit 4,5 mm-Nagel |
S1PL (Perforation Resistance, Non-metallic Midsole, Large Nail) oder S3L | – Nichtmetallische Einlage – 1.100 Newton Druck – getestet mit 4,5 mm-Nagel |
S1PS (Perforation Resistance, Non-metallic Midsole, Small Nail) oder S3S | – Nichtmetallische Einlage – 1.100 Newton (Mittelwert) – getestet mit 3,0 mm-Nagel |
Zusätzliche (optionale) Anforderung: Rutschhemmung – Novellierung des Prüfverfahrens und der Kennzeichnung
Die bisherigen Kennzeichnungen „SRA“, „SRB“ sowie „SRC“ für die unterschiedlichen Klassen der Rutschhemmung entfallen ebenso wie das jeweils anzuwendende Prüfverfahren. Stattdessen ist jeder Sicherheitsschuh einer Basisprüfung – ähnlich dem bisherigen Standard „SRA“ – zu unterziehen (Prüfung der Rutschhemmung auf Keramikfliese mit einer Seifen-Lösung, d.h. einer Natriumlaurylsulfatlösung). Sicherheitsschuhe, die zukünftig das Kürzel „SR“ tragen, haben erfolgreich das neue Prüfverfahren (Prüfung der Rutschhemmung auf Keramikfliese mit Glycerin) bestanden.
Früheres Prüfverfahren
Niedrigste Stufe: „SRA“ – Prüfung der Rutschhemmung auf Keramikfliese mit Seifen-Lösung, d.h. einer Natriumlaurylsulfat-Lösung
Mittlere Stufe: „SRB“ – Prüfung der Rutschhemmung auf Stahlboden mit Glycerin
Höchste Stufe „SRC“ – Kombinierte Prüfung von SRA und SRB
Neues Prüfverfahren
Grundprüfung: Rutschtest auf Keramikfliese mit Seifen-Lösung, d.h. einer Natriumlaurylsulfat-Lösung
Zusatzprüfung: „SR“: Rutschtest auf Keramikfliese mit Glycerin
Label | Bedeutung |
SR (Slip Resistance) | Zusatzprüfung (Rutschtest auf Keramikfliese mit Glycerin) |
Zusätzliche (optionale) Anforderung: Anstoßkappe (Überkappen) – „Scuff Caps“ (optional)
Anstoßkappen aus Kunststoff – wie sie bei HKS® bereits zahlreich zum Einsatz kommen – können zukünftig gesondert geprüft und gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung lautet „SC“. Die Anstoßkappen zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass diese den Vorderfußbereich bis über den Zehenschutz abdecken und damit die Schutzkappe vor allem bei knieenden Tätigkeiten vor Abrieb, vorzeitigem Verschleiß und Verlust der Schutzfunktion bewahrt (Abriebprüfung: Martindaleprüfung auf Schmirgelpapier wie für Schutzhandschuhe – Keine Lochbildung nach 8000 Zyklen).
Label | Bedeutung |
SC (Scuff Cap) | Anstoßkappe gegen Verschleiß im Vorderfußbereich |
Zusätzliche (optionale) Anforderung: Halt auf Leitern – „Ladder-Grip“
Sicherheitsschuhe, die künftig das Label „LG“ tragen, zeichnen sich durch eine zusätzliche Profilierung der Laufsohle im Gelenkbereich aus, um einen besseren Halt auf Leitern zu bieten. Konkret muss die Laufsohle eines Sicherheitsschuhs im Gelenkbereich über ein quer verlaufendes Profil mit einer Höhe von mindestens 1,5 mm verfügen, damit nach der neuen Norm ein Abrutschen von den Sprossen auf Leitern verhindert werden kann.
Label | Bedeutung |
FO (Resistance to Fuel and Oil)LG (Ladder Grip) | Neue Anforderungen an den Steilfrontabsatz und die Profilierung im Gelenkbereich wie für Feuerwehrschuhe EN 15090:2012 |
Zusätzliche (optionale) Anforderung: Kraftstoffbeständigkeit (FO)
Unter dem Label „FO“ dürfen in Zukunft nur solche Sicherheitsschuhe geführt werden, die gegen Öl und Benzin beständig sind. Bei der Kraftstoffbeständigkeit handelt es sich zukünftig um eine Zusatzanforderung, welche erfüllt ist, soweit alle von der Unterseite sichtbaren Materialien der Sicherheitsschuhe erfolgreich auf die Kraftstoffbeständigkeit geprüft worden sind. Bislang war die Kraftstoffbeständigkeit in den Kategorien S1, S2, S3, S4 und S5 enthalten.
Label | Bedeutung |
FO (Resistance to Fuel and Oil) | Öl und Benzinbeständigkeit |
Zusätzliche (optionale) Anforderung: Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme (WRU /WPA)
Die Kennzeichnung der Zusatzanforderung „WRU“ (Water Resistant Upper), welche die wasserabweisende Wirkung des Schuhoberteils beschreibt, wird in „WPA“ (Water Permeation and Absorption) geändert.
Label | Bedeutung |
WPA (Water Permeation and Adsorption) | Water Permeation and Absorption ersetzt damit die frühere Bezeichnung: WRU (Water Resistant Upper) |
Neue Schutzklassen S6 und S7
Es werden zwei neue Kategorien für Sicherheitsschuhe eingeführt, welche die Anforderungen „WR“ erfüllen, also zusätzlich über eine wasserdichte Ausstattung verfügen (etwa eine Membran).
Label | Bedeutung |
S6 | (S2 + WR) |
S7 | (S3 +WR) bzw. S7L =( S3L +WR) / S7S (=S35 + WR) |
Zehenschutzkappen
Was die Vorgaben für die Prüfung der Zehenschutzkappen an den Sicherheitsschuhen betrifft, so haben sich keine Änderung ergeben.
Orthopädische Anpassung
Die Vorgaben für die sogenannte „orthopädische Schuhzurichtung“ wurden in den Anhang A der Fußschutznormen aufgenommen. Orthopädische Sicherheitsschuhe werden entsprechend der neuen Norm in drei unterschiedliche Typen eingeteilt; namentlich
(i) Typ 1: Ausstattung mit zugerichteten (orthopädischen) Einlegesohle
(ii) Typ 2: Zurichtungen im Schuhunterbau (Laufsohle) und
(iii) Typ 3: Maßgefertigte Sicherheitsschuhe
Allerdings ergeben sich dabei kaum Neuerungen, weil die bisherigen Vorgaben für die Zertifizierung von Sicherheitsschuhen mit orthopädischen Einlegesohlen und Schuherhöhungen weitgehend identisch aus der Berufsgenossenschaftlichen Regel 191 übernommen worden sind.
Notwendige Tests für Typ 1:
Zehenschutz
Einlegesohle (Tests im Hinblick auf pH-Wert, Wasserdurchlässigkeit, Wasseraufnahme und -abgabe, Abriebwiderstand, Chrom VI)
weitere Tests je nach gekennzeichneten Zusatzanforderungen (z.B. A, C, E, HI, CI, M)
Notwendige Tests für Typ 2:
Trennkraft zwischen Schuhoberteil und Sohle
Zehenschutz
Rutschhemmung
Laufsohle (Test im Hinblick auf Reißfestigkeit, Abriebwiderstand, Biegefestigkeit, Hydrolysebeständigkeit, Trennkraft zwischen den Schichten bei Mehrschichtenschuhen)
weitere Tests je nach gekennzeichneten Zusatzanforderungen (z.B. SR, A, C, E, HI, CI, M, HRO, FO)
Notwendige Tests für Typ 3:
Erfüllung aller Grundanforderungen
Erfüllung der zusätzlich gewünschten Zusatzanforderungen
Weitere Änderungen der Prüftechnik und des -verfahrens
Wasserdichtheit („WR“ –Water Resistance)
Zukünftig müssen nach der neuen Norm starre Schuhe mit dem Wannenverfahren geprüft werden.
Mittelfußschutz („M“ – Metatarsal Protection)
Für den Mittelfußschutz unter dem Label „M“ verlangt die neuen Norm eine Überlappung des Mittelfußschutzes mit der Zehenkappe um mindestens 5 mm. Nach der Prüfung muss der Mittelfußschutz über der Zehenkappe verbleiben.
Knöchelschutz („AN“ – Ankle Protection)
Nach der neuen Norm ist für den Knöchelschutz („AN“)nur noch der Schutz auf der Knöchelaußenseite vorgeschrieben. Dagegen ist der Schutz auf der Innenseite optional möglich.